Der Rat der Stadt Waltrop beschließt:
„Wir fordern den Landtag des Landes NRW auf, der von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderung des Sparkassengesetzes nicht zuzustimmen.
Die beabsichtigten Änderungen gefährden den Bestand der Sparkassen als kommunale Einrichtungen. Sie gefährden den öffentlichen Auftrag der Sparkassen, der u. a. darin besteht, insbesondere die mittelständische Wirtschaft und die wirtschaftlich schwächeren Teile der Bevölkerung mit Krediten zu versorgen.
Unsere Besorgnis gilt insbesondere der durch das Änderungsgesetz beabsichtigten Regelung, eine private Trägerbeteiligung an den kommunalen Sparkassen zu ermöglichen.
Wir wollen keine (Teil-) Privatisierungsmöglichkeit. Wir fordern: „Hände weg von unseren kommunalen Sparkassen.“
Unsere kommunalen Sparkassen, konkret unsere Sparkasse Vest Recklinghausen, haben seit ihrem Bestehen als ausschließlich kommunale Kreditinstitute bewiesen, dass sie verlässliche Partner für ihre Kunden – für Sparer und Kreditnehmer - aber auch für ihre Kommunen sind. Dabei muss es ohne Wenn und Aber bleiben.
Wenn die Änderung des Sparkassengesetzes durch den Landtag beschlossen werden sollte, wird es in der Haushaltskonsolidierungsgemeinde Waltrop zukünftig ausgeschlossen sein, Vereine, Verbände usw. mit Mitteln der Sparkassen zu unterstützen, wie das zuletzt am 27.10.2008 der Fall war. Damit würde die Aufgabenerfüllung der Vereine / Verbände substantiell in Frage gestellt.
Wer angesichts der durch Spekulanten und durch Kreditinstitute verursachten weltweiten Bank-, Finanz- und Wirtschaftskrise ohne zwingenden Grund an den Grundfesten des kommunalen Sparkassenwesens rüttelt, gefährdet vorsätzlich das sicherste Fundament der Finanzwirtschaft in unserem Lande.
Das dreigliedrige deutsche Bankensystem mit öffentlich-rechtlichen Sparkassen, genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken sowie privaten Banken hat sich in der weltweiten Finanzmarktkrise erneut als robust erwiesen.
Die Bürgermeisterin wird aufgefordert, die kommunalen Sparkassen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren gewerkschaftliche Interessensvertretungen mit allen ihren Möglichkeiten im Kampf gegen die beabsichtigte Änderung des Sparkassengesetzes zu unterstützen.
Die Bürgermeisterin wird zudem aufgefordert, den Landrat und die Bürgermeisterin bzw. die Bürgermeister der anderen kreisangehörigen Kommunen zu bitten, ebenfalls gegen die beabsichtigte Änderung des Sparkassengesetzes aktiv zu werden.“
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